Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassung - gefährdende Tätigkeit - schwere Hauterkrankung - Latexallergie - psychische Fehlverarbeitung - Ursache des Aufgabezwangs - Arzthelferin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allergiebedingte Hauterkrankung als Berufskrankheit; Erbringung des vollen Beweises für das Vorliegen einer Berufserkrankung als Voraussetzung für einen Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit; Zwang zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Voraussetzung für das ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Latexallergie - Arzthelferin - psychische Fehlverarbeitung - kein Zwang zur Aufgabe der Tätigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BKVO Nr. 5101
Berufskrankheit nach Nr. 5101 BKVO
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 22.10.2003 - S 9 U 5457/01
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2001 - L 17 U 289/99
Berufskrankheit - MdE-Bemessung - Hauterkrankung - allergische obstruktive …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Nach den jüngsten Empfehlungen zur Beurteilung der Auswirkungen von Allergien bei der BK Nr. 5101 der Anlage zur BKV, die die aktuellen Arbeitsmarktzahlen und Publikationen im Hinblick auf das Auftreten etwaiger berufsbedingter Allergien berücksichtigten, und auch nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, L 17 U 289/99, vom 28.03.2001 komme man bei Anerkennung einer BK nach 5101 der Anlage zur BKV im Falle der Latexallergie zu keiner MdE.Allerdings sind bei einer allergischen Erkrankung - soweit eine mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit durch berufliche Einwirkungen verursachte Hauterkrankung im Sinne der Nr. 5101 der Anlage zur BKV vorliegt - bei der Bewertung der Folgen auch Auswirkungen in anderen Organen, z. B. der Atemwege, zu berücksichtigen, sofern sie gleichfalls wahrscheinlich beruflich und durch die Allergie bedingt sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. März 2001, L 17 U 289/99 in Juris).
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die als Folge geltend gemachte Gesundheitsstörung sowie der Aufgabezwang erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30. April 1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist.
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Da die Beklagte jedwede Entschädigung ablehnt, weil kein Versicherungsfall eingetreten sei, kann Klägerin eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG erheben (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 45/03 R- in SozR 4-2700 § 2 Nr. 2).
- BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
(vgl. BSG, Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67;… Urteil vom 2. Mai 2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16). - BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90
Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991, 2 RU 31/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 11). - BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Unter Hauterkrankung i.S. der BK Nr. 5101 sind alle beruflich bedingten Erkrankungen im Bereich der Haut zu verstehen (BSG, Urteil vom 28.04.2004, B 2 U 21/03 R in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 2). - BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
(vgl. BSG…, Urteil vom 2. November 1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 2. Mai 2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16). - BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87
Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 U 83/04
Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1988, 2/9b RU 28/87 in SozR 2200 § 548 Nr. 91).
- LSG Baden-Württemberg, 20.01.2011 - L 10 U 5004/09 Eine psychische Erkrankung ist, selbst wenn sie (teilweise) durch eine Hauterkrankung verursacht wurde, keine Hauterkrankung und wird deshalb von der streitigen BK nicht umfasst (Senatsurteil vom 22.02.2007, L 10 U 83/04, veröffentlicht in Juris).